Einführung des einheitlichen europäischen Patents und Anpassungen im Patent‑ und Markenrecht
abgestimmt am
27.04.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt mehrere Patent‑ und Markenrechte an das neue einheitliche europäische Patentsystem an, führt strengere Regeln für die Patentierbarkeit biologischer Erzeugnisse ein und vereinfacht Verwaltungsverfahren durch elektronische Einreichungen.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Einführung eines einheitlichen europäischen Patents („Patent mit einheitlicher Wirkung“) und Festlegung seiner Rechtsfolgen in Österreich.
Erweiterung des Ausschlusses von Patenten für Pflanzen‑ und Tierrassen sowie für im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren, inklusive Zellteile.
Verpflichtung des Patentamtes, bei Gutachten den Stand der Technik selbst zu recherchieren; Antragsteller können nur noch ergänzende Angaben machen.
Elektronische Veröffentlichung von Anträgen im Patentblatt und Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Einspruch zu erheben; Wegfall der Zweitausfertigung bei elektronischer Einreichung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.