Änderungen im Schulrecht – Harmonisierung, Meldepflichten und Ende des COVID‑19‑Hochschulgesetzes
abgestimmt am
29.03.2023
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Bildungs‑Gesetze: Er vereinheitlicht Bezeichnungen von Unterrichtsgegenständen, führt englische Unterrichtssprache ein, legt neue Melde‑ und Dokumentationspflichten für häuslichen Unterricht fest und regelt das Ende des COVID‑19‑Hochschulgesetzes.
einfache MehrheitXXVII29.03.2023
Gesetz
Bildung
Gesundheit
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Bezeichnungen von Unterrichtsgegenständen in der Vorschule werden vereinheitlicht (z. B. „Deutsch“, „Musik“, „Rhythmik“, „Technik und Design“).
Eine englische Unterrichtssprache wird für zumindest teilweise englischsprachige Schulen eingeführt.
Für Berufsschulen, die Pflegeassistenzberufe ausbilden, muss der Unterricht von Fachlehrern mit entsprechender Befähigung durchgeführt werden.
Eltern müssen die Teilnahme ihres Kindes am häuslichen Unterricht melden und dabei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Ort des Unterrichts, Zeugnisse, Lehrplan und ein pädagogisches Konzept angeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.