EU‑Umgründungsgesetz – Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften
abgestimmt am
07.07.2023
Zusammenfassung
Das EU‑Umgründungsgesetz (EU‑UmgrG) schafft ein einheitliches Verfahren für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften. Es definiert zentrale Begriffe, legt Ausnahmen fest und regelt detaillierte Abläufe, Schutzrechte für Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer sowie die Offenlegung im Firmenbuch.
einfache MehrheitXXVII07.07.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Zweck des Gesetzes ist die einheitliche Regelung grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften.
Zentrale Begriffsbestimmungen werden festgelegt, u. a. für Kapitalgesellschaft, Mitgliedstaat, Vorstand und Gesellschafter.
Für jede Umgründungsart gibt es ein strukturiertes Verfahren: Plan, Bericht, Prüfung durch Sachverständige, Information von Gesellschaftern und Arbeitnehmern, Offenlegung im Firmenbuch, Beschlussfassung und ggf. Barabfindungsregelungen.
Gläubiger‑ und Arbeitnehmerrechte werden durch Informations- und Fristvorgaben (mindestens sechs Wochen) sowie durch die Möglichkeit, Sicherheiten zu verlangen, geschützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.