Umsetzung der EU‑DLT‑Verordnung in Österreich (DLT‑VVG)
abgestimmt am
25.05.2023
Zusammenfassung
Das DLT‑Verordnung‑Vollzugsgesetz setzt die EU‑DLT‑Regelungen in Österreich um, benennt die FMA als Aufsichtsbehörde und regelt Aufsicht, Kosten und Vollzug für DLT‑Marktinfrastrukturen.
einfache MehrheitXXVII25.05.2023
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zentrale Aufsichtsbehörde für alle DLT‑Marktinfrastrukturen in Österreich benannt.
Die FMA darf bei Bedarf befristete Aufsichtsmassnahmen anordnen, z. B. das Verbot von Kapital‑ und Gewinnentnahmen oder die Bestellung eines Regierungskommissärs.
Die Kosten für die Aufsicht über DLT‑Betreiber (Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer) werden dem jeweiligen Sub‑Rechnungskreis zugeordnet, sodass keine zusätzlichen Haushaltsmittel nötig sind.
Der Bundesminister für Finanzen ist für die Vollziehung des Gesetzes verantwortlich; Verweise auf andere Gesetze gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.