Das Gesetz schafft neue Lehrberufe für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, definiert spezielle Ausbildungs‑ und Prüfungsregeln und legt finanzielle Förderungen fest.
einfache MehrheitXXVII25.05.2023
Gesetz
Care-Ökonomie
junger Mensch
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein neuer § 35b wird eingeführt, der spezielle Bestimmungen für Lehrberufe in den Pflegeassistenz‑ und Pflegefachassistenzberufen festlegt.
Bestimmte bestehende Bestimmungen des BAG gelten für die neuen Lehrberufe nicht, um Doppelungen und widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.
In Verfahren nach § 3a muss ein vom Landeshauptmann nominierter Sachverständiger für die Pflegeausbildung hinzugezogen werden; der Landeshauptmann kann bei begründeten Hinweisen Prüfungen anordnen.
Verordnungen zu den neuen Lehrberufen müssen im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister für das Gesundheitswesen erlassen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.