Erweiterung des Mobilitätsstipendiums und Gleichbehandlung britischer Studierender
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Das Studienförderungsgesetz wird geändert: Das Vereinigte Königreich wird in die Liste der Länder aufgenommen, für die Mobilitätsstipendien gewährt werden können, und britischen Staatsbürgern wird ein Gleichbehandlungsanspruch nach den gleichen Voraussetzungen wie EWR‑Bürger eingeräumt.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Das Mobilitätsstipendium wird um das Vereinigte Königreich erweitert, sodass österreichische Studierende dort weiterhin gefördert werden können.
Britische Staatsbürger, die einen Gleichbehandlungsanspruch nach dem Austrittsabkommen haben, müssen die gleichen Voraussetzungen wie EWR‑Bürger nach § 4 Abs. 1a StudFG erfüllen.
Die Änderungen verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt, weil lediglich Textpassagen ergänzt werden.
Jährlich sind etwa 200 österreichische Studierende vom Mobilitätsstipendium im Vereinigten Königreich betroffen; rund 14 britische Studierende beziehen bereits Studienbeihilfe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.