Einführung des elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) und Anpassungen mehrerer Sozialgesetze
Zusammenfassung
Das Gesetz führt den elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) ein, digitalisiert das bisherige Mutter‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm und regelt die Finanzierung, Datenverarbeitung sowie Zugriffsrechte. Es ändert das Gesundheitstelematikgesetz, das ASVG, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz, um den eEKP in die bestehende Rechtsordnung zu integrieren.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Frau
Ausweis
Familie
Gesundheit
Informatik
Gleichbehandlung
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein digitales Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm.
Das Ministerium für Gesundheit legt per Verordnung den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen bis zum 62. Lebensmonat fest.
Die Kosten für die Untersuchungen werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds und zu einem Drittel von den Krankenkassen getragen; bei nicht versicherten Personen übernimmt der Fonds die gesamten Kosten.
Der Bundesminister für Gesundheit betreibt die eEKP‑Anwendung, stellt das Portal und die App bereit und sorgt für die sichere Identifizierung über eID/Handy‑Signatur.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.