Freie Apothekenwahl & Hinterlegung von Medikamenten im Fernabsatz
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein Verbot ein, das die gezielte Zuweisung von ärztlichen Verschreibungen an bestimmte Apotheken untersagt, und erweitert das Arzneimittelgesetz um Regelungen für die Hinterlegung von Medikamenten im Fernabsatz.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein generelles Verbot wird eingeführt, das jede Vereinbarung oder jedes Verhalten untersagt, das die Zuweisung von Verschreibungen an bestimmte Apotheken zum Ziel hat.
Ausnahmen gelten für institutionelle Pflege, Sozialversicherungsträger, von Patient:innen beauftragte Pflegepersonen, nachbarschaftliche Hilfe und medizinisch zwingende Zuweisungen.
Der Begriff „Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz“ wird definiert und umfasst sowohl Versand als auch Hinterlegung für Endverbraucher:innen.
Die Hinterlegung von Medikamenten muss in Räumen oder Behältnissen erfolgen, die unmittelbar an die abgebende Apotheke angeschlossen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.