Bundes‑Zweckzuschuss zum Ausbau von Frauen‑Schutzunterkünften (2023‑2027)
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Bund stellt den Ländern von 2023‑2026 jährlich 3 Mio € für den Ausbau und Erhalt von Schutzunterkünften für Gewalt‑betroffene Frauen und Kinder bereit. Ziel ist die Schaffung von mindestens 180 neuen Plätzen, die Einhaltung von Mindeststandards und einheitliche Qualitätskontrollen durch eine bundesweite Steuerungsgruppe.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Andere
Frau
Opferhilfe
Föderalismus
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Zielsetzung: Bis 2027 sollen mindestens 90 neue Frauen‑ und 90 neue Kinderplätze geschaffen werden, insgesamt also 180 zusätzliche Plätze.
Finanzierung: Der Bund stellt den Ländern jährlich 3 Mio € (2023‑2026) bereit – insgesamt 12 Mio € – verteilt nach dem Anteil weiblicher Bevölkerung je Bundesland.
Mindeststandards: Jeder Frauenplatz muss einen Kinderplatz enthalten und mindestens vier Beratungs‑/Betreuungsstunden pro Woche im Jahresdurchschnitt bieten.
Steuerungsgruppe: Eine bundesweite Gruppe unter Leitung der Nationalen Koordinierungsstelle wird mindestens einmal jährlich tagen und Berichte bis zum 30. September jedes Jahres vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.