Das ORF‑Beitrags‑Gesetz 2024 ersetzt das Rundfunkgebührengesetz, legt neue Beitragssätze, Befreiungen und Transparenz‑Pflichten fest und regelt die Nutzung von Online‑Inhalten sowie Werbe‑Impressions.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Kunst
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Kulturpolitik
Finanzausgleich
Telekommunikation
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Das ORF‑Gesetz definiert den Begriff „Nachrichtensendung“ als Sendung mit einzelnen Nachrichtenbeiträgen zu aktuellen Ereignissen.
Der ORF‑Beitrag wird in Staffeln festgelegt (1 € bis 50 € je nach Unternehmensumsatz) und darf insgesamt 710 Mio. € pro Jahr nicht überschreiten.
Befreiungen vom ORF‑Beitrag gelten für Pflegegeld‑Empfänger, Arbeitslosengeld‑Empfänger, Studierende, Lehrlinge und schwerhörige Personen.
Der ORF‑Beitrag unterliegt einer jährlichen Transparenz‑Berichtspflicht, in der die Höhe von Gehältern nach Einkommens‑ und Altersgruppen offengelegt werden muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.