Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) – Umsetzung der EU‑Verordnung 2021/784
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Das Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz überträgt die Umsetzung der EU‑Verordnung 2021/784 auf die Kommunikationsbehörde Austria, legt Pflichten für Hosting‑Anbieter fest und sieht gestufte Geldstrafen bei Verstößen vor.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz setzt die EU‑Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online‑Inhalte in nationales Recht um und definiert die Aufgaben der KommAustria.
Hosting‑Diensteanbieter müssen sich bei einem Zustelldienst anmelden und innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung terroristische Inhalte entfernen oder sperren.
Jährlich müssen Anbieter einen Transparenzbericht an die KommAustria übermitteln; die Behörde erstattet dem Bundeskanzler und der EU‑Kommission Bericht.
Verstöße gegen die Pflichten werden mit gestuften Geldstrafen von bis zu 50 000 €, 500 000 € bzw. 1 Mio € geahndet; bei systematischen Verstößen bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.