Novelle zur Stärkung und Beschleunigung der Primärversorgung in Österreich
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Primärversorgungsgesetz: Es definiert neue Kernteam‑Zusammensetzungen, erweitert zulässige Berufsgruppen, erlaubt multiprofessionelle Gruppenpraxen und führt ein verkürztes Auswahlverfahren bei Ärztemangel ein. Alle Änderungen gelten ab 1 August 2023.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Gesundheit
Gliedstaat
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das Kernteam einer Primärversorgungseinheit muss mindestens aus zwei Hausärztinnen/‑ärzten, einer Pflegekraft und optional einer Kinder‑ und Jugendärztin/einem Kinder‑ und Jugendarzt bestehen; alternativ kann das Team ausschließlich aus zwei Kinder‑ und Jugendärztinnen/‑ärzten oder gemischt aus einem Kinder‑ und Jugendarzt und einem Hausarzt gebildet werden.
Im Kernteam werden Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Hebammen ausdrücklich als zulässige Berufsgruppen aufgenommen.
Primärversorgungseinheiten sollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten von Montag bis Freitag anbieten; zusätzlich wird die Akutversorgung an Wochenenden und Feiertagen angestrebt, wenn regionale Gegebenheiten dies erfordern.
Für Kinder‑ und Jugendpraxen muss eine altersgerechte Information und Beratung der Eltern bzw. Pflegepersonen sichergestellt werden; die bisherige Regelung in § 5 Abs. 1 Z 2 entfällt dabei.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.