Erhöhung der Strafen für Cyberkriminalität und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
abgestimmt am
07.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Höchststrafen für verschiedene Cyber‑ und Geheimnisdelikte, wandelt Privatanklage‑ in Ermächtigungsdelikte um und führt neue Qualifikationsstrafen für Angriffe auf kritische Infrastruktur ein.
einfache MehrheitXXVII07.07.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Strafrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Höchststrafe für unbefugten Zugriff auf Computersysteme wird von bis zu sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre erhöht; bei Wiederholung oder im Rahmen krimineller Vereinigungen können Strafen bis zu fünf Jahren gelten.
Die Strafdrohung für das Abfangen von Telekommunikationsdaten bzw. Datenübertragung wird ebenfalls auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben.
Die Strafen für die Verletzung von Berufs‑, Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnissen werden von bis zu sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre erhöht.
Ein neuer Qualifikationsparagraph (§ 126c Abs. 3) führt eine höhere Strafe von bis zu drei Jahren für Angriffe ein, die kritische Infrastruktur gefährden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.