Einrichtung einer Ermittlungs‑ und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe im BAK
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesamt zur Korruptionsprävention um eine neue Ermittlungs‑ und Beschwerdestelle, die bundesweit Misshandlungsvorwürfe im Innenministerium aufklärt und für schwere Zwangsgewalt‑Ermittlungen zuständig ist. Zusätzlich wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet, der die Arbeit der Stelle überwacht und Empfehlungen an das Innenministerium gibt.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Gesetzestext erweitert § 1 um den Hinweis, dass das BAK künftig auch für die Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressort des Innenministeriums zuständig ist.
Die Funktionsperiode von Direktor und zwei Stellvertretern wird von fünf auf zehn Jahre verlängert; Wiederbestellungen bleiben zulässig.
Für den Direktor und seine Stellvertreter ist jede Nebenbeschäftigung außer Publikationen und Lehre verboten; andere Bedienstete dürfen Nebenbeschäftigungen nur nach Genehmigung der Dienstbehörde ausüben.
Das BAK wird für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei tödlicher Zwangsgewalt und lebensgefährlichem Waffengebrauch sowie für Misshandlungsvorwürfe (ohne Anfangsverdacht) bundesweit zuständig gemacht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.