CESOP‑Umsetzungsgesetz 2023 – Pflichten für Zahlungsdienstleister
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Das CESOP‑Umsetzungsgesetz führt neue Aufzeichnungs‑, Mitteilungs‑ und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister ein, um grenzüberschreitende Zahlungen zu melden und Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Es legt Zuständigkeiten fest, definiert Sanktionen und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
2/3 MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Strafrecht
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Zahlungsdienstleister müssen für jede grenzüberschreitende Zahlung, die den Schwellenwert von mehr als 25 Zahlungen pro Quartal an denselben Empfänger überschreitet, detaillierte Aufzeichnungen führen, aufbewahren und an die Finanzverwaltung melden.
Das Finanzamt für Großbetriebe wird für die Kontrolle der neuen Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten zuständig, wenn es bereits für die betroffenen Unternehmen Abgaben erhebt.
Verstöße gegen die Aufzeichnungs‑, Mitteilungs‑ und Aufbewahrungspflichten werden mit Geldstrafen bis zu 50 000 € (bis zu 25 000 € bei grober Fahrlässigkeit) geahndet.
Das Bankwesengesetz wird ergänzt, sodass Banken die gleichen Meldungen an die Finanzbehörden übermitteln müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.