Verschärfung bei extremen Geschwindigkeitsverstößen – Beschlagnahme und Verfall von Fahrzeugen
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verschärft die Strafen für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, führt die vorläufige und endgültige Beschlagnahme von Fahrzeugen sowie deren Verfall ein und erweitert das Führerscheinregister um Lenkverbote.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Ein Verstoß, bei dem die zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten wird, wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 7 500 € oder – bei Nichtzahlung – mit einer Freiheitsstrafe von 72 Stunden bis zu sechs Wochen bestraft.
Ein Verstoß gegen ein bereits bestehendes Lenkverbot nach § 99d Abs. 2 wird mit einer Geldstrafe von 700 bis 2 200 € oder – bei Nichtzahlung – mit einer Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis zu sechs Wochen bestraft.
Die Straßenaufsicht darf ein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen, wenn bei einer Kontrolle mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass die Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts überschritten wurde.
Die Behörde kann das Fahrzeug endgültig beschlagnahmen, wenn der Fahrer in den letzten vier Jahren die Lenkberechtigung wegen bestimmter Delikte verloren hat oder wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung über 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.