Wagniskapitalfondsgesetz – Regelung für geschlossene Risikokapitalfonds
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Das Wagniskapitalfondsgesetz regelt die Errichtung und Aufsicht geschlossener Risikokapitalfonds als Aktiengesellschaften, legt zulässige Anlagen fest und beschränkt den Vertrieb auf professionelle Anleger.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Gegenstand und Zweck: Es regelt die Anforderungen an Wagniskapitalfonds, insbesondere zulässige Veranlagungen, Informationspflichten, Rechnungslegung und Aufsicht.
Ein WKF muss von einem AIFM verwaltet werden, als geschlossener Fonds (nach EU‑Verordnung 694/2014) strukturiert sein und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (WK‑AG) errichtet werden.
Zulässige Vermögenswerte umfassen Bankguthaben, Aktien, Beteiligungen an Personengesellschaften, Schuldverschreibungen und bis zu 30 % liquide Finanzanlagen; darüber hinaus dürfen nur bestimmte AIF‑Anteile erworben werden.
Derivate dürfen ausschließlich zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens eingesetzt werden, nicht zu spekulativen Zwecken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.