Übertragung des GKB‑Infrastruktur‑Teilbetriebs auf die ÖBB‑Infrastruktur AG
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz überträgt den Infrastruktur‑Teilbetrieb der Graz‑Köflacher Bahn‑ und Busbetrieb GmbH auf die ÖBB‑Infrastruktur AG, sichert alle Arbeits‑ und Pensionsrechte der Beschäftigten und führt zu einer erwarteten Budget‑Entlastung von rund 200 Mio. € bis 2027.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Schienentransport
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Der Teilbetrieb Infrastruktur der GKB wird durch eine Spaltung und einen Übernahmevertrag vollständig auf die ÖBB‑Infrastruktur AG übertragen, ohne dass Anteile an die Republik Österreich ausgegeben werden.
Die Bestimmungen des Kartellgesetzes (§§ 7‑18) gelten für diese Übertragung nicht, sodass keine kartellrechtliche Genehmigung nötig ist.
Für die Übertragung ist keine Genehmigung nach § 25 des Eisenbahngesetzes erforderlich, wodurch das Verfahren beschleunigt wird.
Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse, Kollektivverträge, Pensionszusagen und Betriebsratsrechte der GKB‑Mitarbeitenden bleiben erhalten; Verschlechterungen sind nur mit deren Zustimmung zulässig.
BG über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz)
BG über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.