Korruptionsstrafrechtsänderung 2023 – Mandatskauf, erweiterte Bestechungsdelikte und höhere Strafen
abgestimmt am
07.07.2023
Zusammenfassung
Das KorrStrÄG 2023 erweitert das Strafrecht um den Tatbestand des Mandatskaufs, schließt Lücken bei Kandidaten für ein Amt und erhöht die Strafen für sehr hohe Vorteile. Gleichzeitig wird die Tagessatzdeckelung im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angehoben und die Wählbarkeitsregeln verschärft.
einfache MehrheitXXVII07.07.2023
Gesetz
Wahl
Strafrecht
Schwerpunkte
Ein neuer Straftatbestand „Mandatskauf“ wird eingeführt, der das fordernde, annehmende oder versprechende Entgelt für die Zuteilung eines Mandats unter Strafe stellt.
Die Bestechlichkeitsdelikte (§ 304) werden auf Kandidaten für ein Amt ausgeweitet, sodass bereits im Vorfeld einer Amtsübernahme strafbare Handlungen möglich sind.
Auch das Bestechungsdelikt (§ 307) wird auf Kandidaten ausgeweitet, sodass das Anbieten von Vorteilen an zukünftige Amtsträger strafbar wird.
Für alle genannten Korruptionsdelikte wird ein höherer Strafrahmen eingeführt, wenn der Wert des Vorteils 300 000 Euro übersteigt (bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.