Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen und neue Überschreitungsermächtigung für das Anti‑Teuerungspaket 2023
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat erhöht die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz 2023‑2026 und schafft neue Überschreitungsermächtigungen, um das Anti‑Teuerungspaket für Familien zu finanzieren und auf veränderte Finanzmarktbedingungen zu reagieren.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die fixe Obergrenze für Auszahlungen in Rubrik 2 wird auf 29.065,872 Mio. € festgelegt; die Gesamtsumme aller Rubriken beträgt 123.678,987 Mio. €.
Die Obergrenze für Auszahlungen der Untergliederung 21 (Soziales und Konsumentenschutz) wird auf 5.107,345 Mio. € erhöht.
Eine Überschreitungsermächtigung von bis zu 140,5 Mio. € wird für die Voranschlagsstelle 21.01.04 eingeführt, um Maßnahmen des Anti‑Teuerungspakets für Familien zu finanzieren.
Für kurzfristige Verpflichtungen (UG 58, Voranschlagsstelle 58.01.02) wird eine zusätzliche Überschreitungsermächtigung von bis zu 45.000 Mio. € geschaffen, sofern die Finanzierung durch Mehreinzahlungen gesichert ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.