Bundesgesetz zur finanziellen Unterstützung von Rettungs‑ und Zivilschutzorganisationen
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz stellt jährlich 22 Mio. € bereit – 18 Mio. € als Zweckzuschuss für Rettungsorganisationen und je 2 Mio. € für den ÖZSV sowie die Dachverbände – um deren Ausrüstung, Infrastruktur und Aufklärungsarbeit zu stärken.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Gesetz
Gesundheit
Gliedstaat
Zivilschutz
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert das Ziel, die gesetzlich anerkannte Rettungsorganisationen und den ÖZSV bei Investitionen zur Steigerung ihrer Resilienz zu unterstützen.
Der Bund stellt jährlich 18 Mio. € als Zweckzuschuss bereit, der von den Ländern an die Rettungsorganisationen für Ausrüstung, Fahrzeuge und Infrastruktur weitergeleitet wird.
Die Auszahlung des Zweckzuschusses erfolgt bis zum 31. März (bzw. im ersten Jahr bis 30. Juni); die Länder müssen bis zum 31. Mai Bericht erstatten, und der Innenminister kann Kontrollen durchführen.
Der ÖZSV erhält jährlich 2 Mio. € und die Dachorganisationen der Rettungsdienste zusammen ebenfalls 2 Mio. €, verteilt auf mehrere Verbände (z. B. ASB, Rotes Kreuz).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.