Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Deutschland
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das Änderungsprotokoll modernisiert das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland: Es führt Anti‑Missbrauchs‑Regeln, lockert die Grenzgänger‑Bestimmungen für Home‑Office und hebt die Wegzugsbesteuerung auf. Finanzielle Auswirkungen werden als gering eingeschätzt.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Titel des Abkommens wird geändert, um die Zielsetzung der Verhinderung von Steuerverkürzung und -umgehung klarer zu formulieren.
Die Definition von Betriebsstätten wird präzisiert und auf vorbereitende bzw. Hilfstätigkeiten beschränkt, um Missbrauch zu verhindern.
Die Grenzgängerregelung wird gelockert: Home‑Office‑Tage bis zu 45 pro Jahr verlieren nicht den Grenzgängerstatus, wodurch mehr Flexibilität entsteht.
Für im öffentlichen Dienst tätige Grenzgänger bleibt das Besteuerungsrecht beim Kassenstaat, wodurch Aufteilungen bei Home‑Office entfallen.
Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.