Anpassung des Österreich‑China‑Doppelbesteuerungsabkommens an OECD‑BEPS‑Standard
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit China, um aktuelle OECD‑BEPS‑Standards umzusetzen, die Quellensteuern zu senken, den Matching Credit abzuschaffen und den Informations‑ sowie Amtshilfebereich zu erweitern.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Antrag verhindert Missbrauch des Abkommens, indem er klare Regeln für transparente Einkünfte und die Feststellung der Ansässigkeit einführt.
Die Frist für die Gründung einer Baubetriebsstätte wird von sechs auf zwölf Monate verlängert, um mehr Planungssicherheit für Bau‑ und Montageprojekte zu schaffen.
Die Quellensteuersätze für Dividenden werden von 7 % auf 5 % gesenkt; Zinsen und Lizenzgebühren erhalten erweiterte Befreiungen, was die Investitionsanreize für österreichische Unternehmen in China erhöht.
Der sog. Matching Credit wird abgeschafft, sodass fiktive Steueranrechnungen nicht mehr erfolgen und Österreich höhere Steuereinnahmen aus Zinsen und Lizenzgebühren erzielen kann.
Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.