KraftVerÄG 2023 – Erweiterter Opferschutz bei Versicherungsinsolvenz
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das KraftVerÄG 2023 stärkt den Opferschutz, indem der Fachverband Entschädigungen leistet, wenn Haftpflichtversicherer insolvent sind – auch für nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge, mit klar definierten Ausnahmen und einer Finanzierung über Beiträge der Versicherungsunternehmen.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Der Begriff „Versicherungsunternehmungen“ wird zu „Versicherungsunternehmen“ geändert, um die Bezeichnung zu vereinheitlichen.
Der Versicherungsvertrag kann ruhend gestellt werden, wenn das Fahrzeug wegen Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln stillgelegt ist.
Sachschäden werden nur dann über 220 € hinaus ersetzt, wenn bei dem Unfall Personen getötet oder schwer verletzt wurden.
Der Fachverband leistet Entschädigungen, wenn das haftende Versicherungsunternehmen insolvent ist – sowohl für inländische als auch für ausländische Versicherer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.