Novelle des Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetzes 2024
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz: Es führt das Institute of Digital Sciences Austria ein, verschärft die Datenminimierung für Wahlwerber, senkt das Quorum bei Stimmenthaltungen, legt neue Berichtspflichten fest und erhöht Grundbeträge für kleine Hochschulen.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Das Institute of Digital Sciences Austria wird als neue Einrichtung in das Gesetz aufgenommen.
Wahlwerbende Gruppen dürfen künftig nur die im Antrag angegebenen personenbezogenen Daten erhalten; das entspricht dem DSGVO‑Prinzip der Datenminimierung.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen senken das Quorum bei Abstimmungen.
Die Hochschulvertretungen müssen jährlich bis 30. Juni einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen; der Bundesvertretungs‑Bericht ist alle zwei Jahre an den Nationalrat zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.