Erweiterung der Anstellungsvoraussetzungen für Elementarpädagoginnen und -pädagogen
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das Anstellungserfordernisse‑Grundsatzgesetz um zwei neue Qualifikationen – ein Masterstudium und einen Universitätslehrgang in Elementarpädagogik (je 120 ECTS) – und legt deren Inkrafttreten mit der Kundmachung fest.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Bildung
vorschulische Erziehung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein Masterstudium Elementarpädagogik (120 ECTS) wird als neue Anstellungsvoraussetzung aufgenommen.
Ein Universitätslehrgang Elementarpädagogik (120 ECTS) wird als weitere Anstellungsvoraussetzung ergänzt.
Die neuen Qualifikationen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; die Länder müssen innerhalb eines Jahres entsprechende Ausführungsgesetze erlassen.
Das Vorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.