Die Forstgesetz‑Novelle stärkt den Klimaschutz, führt Agroforstflächen ein, regelt die Kosten der Waldbrandbekämpfung bundeseinheitlich und modernisiert Pflanzenschutz‑ sowie Ausbildungsbestimmungen.
einfache MehrheitXXVII19.10.2023
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Wald wird als zentrale Ressource für Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft definiert und um den Hinweis auf die veränderte Umwelt durch den Klimawandel erweitert.
Der Bundesminister kann im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz weitere Baumarten festlegen, die wegen des Klimawandels standortstauglich sind.
Agroforstflächen (z. B. Mehrnutzenhecken) werden als eigene Kategorie definiert und gelten nicht mehr als Windschutzanlagen, obwohl sie ähnliche Schutzfunktionen haben.
Ein neuer § 41a legt fest, dass der Bund die Kosten der Waldbrandbekämpfung über Pauschaltarife (nach Größe, Art und Dauer des Brandes) übernimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.