Erhöhung der Bundeszuwendung an die Israelitische Religionsgesellschaft auf 7 Mio. € jährlich
abgestimmt am
19.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die jährliche Bundeszuwendung an die Israelitische Religionsgesellschaft von 4 Mio. € auf 7 Mio. €, legt deren Verwendungszwecke fest und führt ein vierjähriges Evaluierungs‑ und Anpassungsverfahren ein.
einfache MehrheitXXVII19.10.2023
Gesetz
Kunst
Religion
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Bund zahlt der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich sieben Millionen Euro, verteilt auf vier gleiche Teilbeträge am Ende von März, Juni, September und November.
Die Zuwendung soll den Schutz jüdischer Einrichtungen, die Erhaltung des materiellen und immateriellen Kulturerbes, das Gemeindeleben, den interkulturellen Dialog sowie Bildungs‑ und Sportangebote für die junge Generation unterstützen.
Die Auszahlung erfolgt vom Bundeskanzleramt in vier gleichen Teilbeträgen von je einer Million Euro.
Nach einer Evaluierung und Anhörung kann die Zuwendung erstmals zum 1. Jänner 2027 angepasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.