Neuregelung zur Verbindlichmachung von Gesundheitsplanungen
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gesundheits‑Zielsteuerungsgesetz, schafft die nicht‑gewinnorientierte Gesundheitsplanungs‑GmbH und legt ein Verfahren fest, mit dem Teile des ÖSG und der RSG verbindlich werden können.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Gesundheit gründet die nicht‑gewinnorientierte Gesundheitsplanungs‑GmbH, deren Gesellschafter Bund, Länder und der Dachverband der Sozialversicherungsträger sind.
Bundes‑ und Landes‑Zielsteuerungskommissionen bestimmen, welche Teile des ÖSG und der RSG für die nachhaltige Versorgung unverzichtbar sind und als verbindlich ausgewiesen werden sollen.
Die ausgewiesenen Planungsbestandteile werden vor ihrer Verbindlichmachung einem allgemeinen Begutachtungsverfahren durch die Gesundheitsplanungs‑GmbH unterzogen; bei Änderungen muss das jeweilige Gremium erneut beschließen.
Die Verordnungen, die die verbindlichen Teile festlegen, werden im RIS veröffentlicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.