Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regelt Herstellung, Zulassung, Vertrieb und Anwendung von Tierarzneimitteln in Österreich, führt neue Melde‑ und Dokumentationspflichten ein und legt Zuständigkeiten fest. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Handel
Umwelt
Apotheke
Industrie
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Ziel und Anwendungsbereich: Es setzt die EU‑Verordnungen (EU) 2019/6 und (EU) 2019/4 um und regelt zusätzlich Tierarzneimittel, die nicht von diesen Verordnungen erfasst werden.
Begriffsbestimmungen werden ergänzt, z. B. „radioaktive Tierarzneimittel“, „gefälschtes Tierarzneimittel“ und „Sachkundige Person“.
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen; für bestimmte Abschnitte sind die Landesbehörden zuständig.
Ein Tierarzneimittel darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es zugelassen, registriert oder für den Parallelimport genehmigt ist; Ausnahmen gelten für Heimtiere und bestimmte immunologische Präparate.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.