Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – Entlastung von Einkommensteuer und Familien
abgestimmt am
21.11.2023
Zusammenfassung
Das PrAG 2024 passt das Einkommensteuergesetz an, um die kalte Progression zu neutralisieren: höhere Steuerfreibeträge, erweiterte Kinderbetreuungspauschalen, mehr steuerfreie Überstunden und unbegrenzte Home‑Office‑Regelungen gelten ab 1. Januar 2024.
einfache MehrheitXXVII21.11.2023
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die ersten vier Tarifstufen werden angehoben: 12 816 €, 20 818 €, 34 513 € und 66 612 € (statt 11 693 €, 19 134 €, 32 075 € und 62 080 €).
Die Kinderbetreuungszuschüsse werden von maximal 1 000 € auf 2 000 € pro Kind und Jahr erhöht; die Altersgrenze für die steuerfreie Betreuung wird von 10 auf 14 Jahre angehoben.
Die steuerfreie Obergrenze für Überstundenzuschläge wird von 86 € auf 120 € pro Monat erhöht; für 2024‑2025 dürfen die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 € steuerfrei ausbezahlt werden (befristet bis 31‑12‑2025).
Die Home‑Office‑Regelungen werden unbefristet: Pauschale von bis zu 3 € pro Tag bleibt bestehen, ergonomisches Mobiliar kann bis zu 300 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.