Erhöhung der Betragsgrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren des Auslandsösterreicher‑Fonds
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Nationalrat erhöht die Höchstgrenze für das vereinfachte Genehmigungsverfahren des Auslandsösterreicher‑Fonds von 1 000 € auf 1 500 € pro Jahr und Begünstigten. Das Inkrafttreten erfolgt mit der Kundmachung im Jahr 2020, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Gesetz
Staatsangehöriger
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Betragsgrenze für das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird von 1 000 € auf 1 500 € pro Jahr und Begünstigten erhöht.
Das vereinfachte Verfahren bleibt unverändert: Zwei Kuratoriumsmitglieder können gemeinsam über Zuwendungen bis zur neuen Grenze entscheiden.
Die Änderung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (voraussichtlich im Jahr 2020).
Durch die höhere Grenze können Anträge schneller bearbeitet werden, weil das gesamte Kuratorium nicht mehr einberufen werden muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.