Informationsfreiheitsgesetz – Einführung einer proaktiven Informationspflicht
abgestimmt am
31.01.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft ein umfassendes Informationsfreiheitsrecht: Behörden und weitere öffentliche Stellen müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen und Bürger*innen erhalten ein verfassungsrechtlich gesichertes Zugangsrecht, wobei Ausnahmen für Sicherheit, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse gelten.
2/3 MehrheitXXVII31.01.2024
Gesetz
Informatik
Verfassung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Alle Behörden, Gerichte und weitere mit der Verwaltung betraute Organe müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Internet veröffentlichen.
Ein zentrales Informationsregister (www.data.gv.at) wird eingerichtet, in dem jede Stelle Metadaten zu ihren Veröffentlichungen hinterlegt.
Jeder hat das Recht, bei den zuständigen Stellen Informationen zu verlangen; Ausnahmen gelten nur für zwingende Gründe wie nationale Sicherheit oder Datenschutz.
Die Präsidentschaftskanzlei ist für die Bereitstellung von Informationen aus dem Wirkungsbereich des Bundespräsidenten zuständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.