Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kessel‑ und Gasturbinenanlagen
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen: Es führt neue Definitionen, Registrierungs‑ und Meldepflichten ein, legt detaillierte Emissionsgrenzwerte und Messverfahren fest und sieht Geldstrafen bei Verstößen vor.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Alle Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 0,1 MW benötigen eine behördliche Genehmigung und müssen sich im Register des Abfallwirtschaftsgesetzes melden.
Für bestehende mittelgroße Anlagen gelten gestaffelte Fristen: > 5 MW ab 1. Jänner 2025, ≤ 5 MW erst ab 1. Jänner 2030.
Betreiber müssen kontinuierliche Messungen von SO₂, NOₓ, Staub und CO durchführen; bei Anlagen ≥ 100 MW zusätzlich NH₃‑Messungen, sofern nicht durch Ausnahmen ausgenommen.
Ein Verzeichnis von Sachverständigen wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft geführt und öffentlich auf der Ministeriums‑Website veröffentlicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.