Das Gesetz verbietet den Einbau von Heizungs‑ und Warmwasseranlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, in allen neu errichteten Gebäuden. Ausnahmen gelten nur für bereits abgeschlossene Verträge und für Anlagen, die erneuerbares Gas aus eigener Erzeugung nutzen.
2/3 MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Umwelt
Energie
Baupolitik
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Verbot des Einbaus von Heizungs‑ und Warmwasseranlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, in allen neuen Baulichkeiten.
Ausnahmen gelten für bereits vor Inkrafttreten abgeschlossene Verträge und für laufende Genehmigungsverfahren, die nach den alten Regeln weitergeführt werden.
Anlagen, die erneuerbares Gas aus einer eigenen Erzeugungsanlage beziehen, sind vom Verbot ausgenommen.
Die Vollziehung liegt bei den zuständigen Landes‑ bzw. Bundesbehörden; das Gesetz greift nicht in die bestehenden Zuständigkeiten ein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.