Ermächtigung zur Vorbelastung von 65 Mrd. € für Schieneninfrastruktur (2024‑2029)
abgestimmt am
21.11.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat genehmigt der Ministerin für Klimaschutz und dem Finanzminister, Vorbelastungen bis zu 65,176 Mrd. € für die Schieneninfrastruktur von 2024‑2029 zu begründen.
einfache MehrheitXXVII21.11.2023
Gesetz
Schienentransport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Gesetzesentwurf ermächtigt die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Finanzminister, Vorbelastungen bis zu 65,176 Mrd. € für die Jahre 2024‑2029 zu begründen.
Die Vorbelastungen decken sowohl die Annuitäten aus Investitionen (56,970 Mrd. €) als auch nicht‑annuitätische Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung (8,206 Mrd. €).
Die Mittel werden im Detailbudget 41.02.02 (Schiene) des Bundeshaushalts verankert.
Die Vorbelastungen dürfen nur dann entstehen, wenn sie die Auszahlungsobergrenze von 10 % des jeweiligen Detailbudgets nicht überschreiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.