Koordinierung, Digitalisierung und Kontrollplan für Lebensmittel‑ und Veterinärbereich
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Das KoDiG schafft einheitliche Strukturen für die Zusammenarbeit von Bundes‑ und Landesbehörden, führt zentrale digitale Register ein und legt ein mehrjähriges nationales Kontrollprogramm fest.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Informatik
Tierschutz
Tiermedizin
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Geltungsbereich: Koordination von Bundes‑ und Landesbehörden in Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz sowie die Nutzung digitaler Systeme für amtliche Kontrollen.
Ein Fachplenum und weitere Arbeitsgruppen (inkl. einer Ressourcen‑Planungsgruppe) werden eingerichtet, um das behördliche Zusammenwirken zu steuern.
Ein mehrjähriger nationaler Kontrollplan (MNKP) wird erstellt, jährlich aktualisiert und dem Nationalrat bis zum 31. August des Folgejahres vorgelegt.
Fünf zentrale Register (VIS, Veterinärregister, Export‑Bescheinigungs‑Register, Equidendatenbank, Analysedatenbank) werden gesetzlich verankert und dienen der Datenaufnahme, -verarbeitung und -weitergabe an zuständige Behörden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.