Bund‑Wien‑Vereinbarung zur Verrechnung von Realkosten in der Grundversorgung
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Bund und Wien vereinbaren, die Differenz zwischen den festgelegten Kostensätzen und den tatsächlich entstandenen Kosten für Personen in organisierten Unterkünften zu verrechnen, um das Angebot an Grundversorgungsquartieren zu sichern.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Andere
Flüchtling
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund und Wien vereinbaren, die Differenz zwischen den festgelegten Kostensätzen und den tatsächlich entstandenen Realkosten zu verrechnen.
Die Kostensätze, die in Art. 9 Z 1, 6 und 7 festgelegt sind, bilden die Basis, von der die Differenz zu den Realkosten ermittelt wird.
Die Mehrkosten werden zu 60 % vom Bund und zu 40 % vom Land Wien getragen; bei Übererfüllung der Betreuungsquote übernimmt der Bund die vollen Kosten.
Die Verrechnung beginnt rückwirkend am 1. Jänner 2023 für vulnerable Gruppen und ab 1. Jänner 2024 für alle in organisierten Unterkünften.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.