Verbotsgesetz‑Novelle 2023 – Stärkung des Verbots nationalsozialistischer Wiederbetätigung
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Die Novelle 2023 des Verbotsgesetzes stärkt das Verbot nationalsozialistischer Aktivitäten, führt gestufte Strafrahmen für Wiederbetätigung ein, erweitert die Zuständigkeit auf bestimmte Auslandstaten, legt den Verlust von Ämtern bei Verurteilung fest und erlaubt die Einziehung von NS‑Propagandamaterial.
2/3 MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Strafrecht
Verfassung
Schwerpunkte
Der Titel des Gesetzes wird zu „Bundesverfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP“ geändert und die Definition nationalsozialistischer Organisationen (NSDAP, SS, SA usw.) wird präzisiert.
Die §§ 3g und 3h erhalten ein gestuftes Strafsystem: ein niedriges Grunddelikt (6 Monate‑5 Jahre), eine mittlere Qualifikation (1‑10 Jahre) und eine schwere Qualifikation (10‑20 Jahre).
Die inländische Gerichtsbarkeit wird auf bestimmte im Ausland begangene Taten ausgeweitet, wenn der Täter österreichischer Staatsbürger ist oder sich in Österreich aufhält und die Tat den öffentlichen Frieden gefährdet.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Verbotsgesetz‑Straftat verlieren Beamte ihr Amt und Vertragsbedienstete ihr Dienstverhältnis.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.