Europarats‑Übereinkommen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (2005)
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Das Europarats‑Übereinkommen von 2005 schafft einheitliche Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, definiert zentrale Begriffe, verpflichtet die Mitgliedstaaten zu gesetzlichen Maßnahmen zum Einfrieren, Beschlagnahmen und Einziehen von Vermögenswerten sowie zur Einrichtung einer Financial Intelligence Unit (FIU) für den internationalen Informationsaustausch.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Andere
Europarat
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag definiert zentrale Begriffe wie Ertrag, Vermögenswert und Tatwerkzeug, um klarzustellen, welche wirtschaftlichen Vorteile und Gegenstände von den Maßnahmen erfasst werden.
Jede Vertragspartei muss Gesetze erlassen, die das Einziehen von Tatwerkzeugen, Vermögenswerten und Erträgen ermöglichen, einschließlich optionaler Verpflichtungen für bestimmte Straftaten.
Die Parteien sollen Maßnahmen ergreifen, um schnell Vermögenswerte zu ermitteln, einzufrieren und zu beschlagnahmen, damit spätere Einziehungen wirksam durchgeführt werden können.
Gerichte und Behörden erhalten das Recht, Bank- und Geschäftsdaten anzufordern oder zu beschlagnahmen; das Bankgeheimnis darf nicht als Ablehnungsgrund verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.