Verfassungsrechtliche Ermächtigung zur länderübergreifenden Datenverarbeitung in der Transparenzdatenbank
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 einen neuen § 1 Abs. 3 hinzu, der Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände ermächtigt, Daten gebietskörperschaftsübergreifend zu verarbeiten, und koppelt das Inkrafttreten an das Ende einer bestehenden Vereinbarung.
2/3 MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Informatik
Verfassung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der neue § 1 Abs. 3 verankert im Verfassungsrang die Ermächtigung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Daten in der Transparenzdatenbank zu verarbeiten.
Das Inkrafttreten des neuen § 1 Abs. 3 ist an das Ende der bestehenden Vereinbarung nach Art. 15a B‑VG gekoppelt.
Durch die Verfassungsbestimmung wird eine einheitliche, länderübergreifende Datenverarbeitung ermöglicht, was die Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel erhöhen soll.
Die Maßnahme verursacht nach Angaben des Vorhabens keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Bund, Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Finanzausgleichsgesetz 2024, Umweltförderungsgesetz, Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, Transparenzdatenbankgesetz 2012 und Bildungsinvestitionsgesetz
Finanzausgleichsgesetz 2024, Umweltförderungsgesetz, Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, Transparenzdatenbankgesetz 2012 und Bildungsinvestitionsgesetz
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