Förderung von Erwachsenenbildung 2024‑2028 (Basisbildung & Pflichtschulabschluss)
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Die Vereinbarung zwischen Bund und neun Bundesländern fördert von 2024 bis 2028 unentgeltliche Bildungsmaßnahmen für Erwachsene in Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen (50 % Bund, 50 % Länder) und kann durch ESF‑Mittel ergänzt werden.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Andere
Föderalismus
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
Der Antrag definiert zwei Förderbereiche – Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses – die unentgeltlich angeboten werden sollen.
Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen (50 % Bund, 50 % Länder) und kann durch ESF‑Mittel erhöht werden, ausgenommen das Burgenland.
Für Basisbildung gelten 100–400 Unterrichtseinheiten pro Maßnahme, für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses 1 000–1 180 Einheiten; die Kosten pro Einheit liegen zwischen 100 € und 250 €.
Eine Steuerungsgruppe aus Vertretern aller Länder und vier Bundesvertretern koordiniert das Programm, legt Qualitätsstandards fest und überwacht die Umsetzung.
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.