Einrichtung einer bundes‑ und landesweiten Transparenzdatenbank für Förderungen
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Bund und Länder wollen eine gemeinsame Transparenzdatenbank einführen, in der alle Förderungen und zugehörigen personenbezogenen Daten erfasst werden. Ziel ist mehr Transparenz, Vermeidung von Doppel‑ bzw. Mehrfachförderungen und ein effizienterer Einsatz von Steuergeldern.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Andere
Informatik
Föderalismus
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Einrichtung einer einheitlichen Transparenzdatenbank für alle Förderungen von Bund und Ländern.
Vor Gewährung einer Förderung wird eine automatisierte personenbezogene Abfrage durchgeführt, um Doppel‑ oder Mehrfachförderungen zu verhindern.
Bei der Planung neuer Förderprogramme wird geprüft, ob bereits ähnliche Programme existieren.
Die Datenbank erfasst verschiedene Förderungsarten, darunter direkte Förderungen, Sozial‑/Familienleistungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Wiedergutmachungen und Zahlungen an Intermediäre.
Finanzausgleichsgesetz 2024, Umweltförderungsgesetz, Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, Transparenzdatenbankgesetz 2012 und Bildungsinvestitionsgesetz
Finanzausgleichsgesetz 2024, Umweltförderungsgesetz, Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, Transparenzdatenbankgesetz 2012 und Bildungsinvestitionsgesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.