Partnerschaftliche Zielsteuerung für das österreichische Gesundheitssystem (2024‑2028)
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Die Vereinbarung zwischen Bund, neun Bundesländern und der Sozialversicherung legt ein gemeinsames Zielsteuerungssystem für die Gesundheitsversorgung fest. Sie definiert Ausgabenobergrenzen, Messgrößen und Sanktionen, um die Qualität und Finanzierbarkeit bis 2028 zu sichern.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Andere
Gesundheit
Föderalismus
Schwerpunkte
Die Finanzzielsteuerung legt verbindliche Ausgabenobergrenzen für das Gesundheitsbudget fest, die von 2024 bis 2028 jährlich um etwa 5‑7 % steigen.
Für das Bundesbudget wird ein Ausgabenobergrenzwert von 37,618 Mio. € (2023) festgelegt, der bis 2028 auf 48,747 Mio. € ansteigt.
Ein Sanktionsmechanismus wird aktiviert, wenn Ziele nicht erreicht, Verträge verletzt oder Zielsteuerungsabkommen nicht zustande kommen.
Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.