Vereinbarung zur Organisation, Finanzierung und Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Die Vereinbarung legt die gemeinsame Organisation, Finanzierung und Digitalisierung des österreichischen Gesundheitssystems fest. Sie schafft eine Bundes‑ und Landes‑Gesundheitsagentur, definiert zusätzliche Mittel von rund 1,1 Mrd. € pro Jahr (2024‑2028) und setzt das Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ um.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Andere
Gesundheit
Föderalismus
Schwerpunkte
Einrichtung einer Bundesgesundheitsagentur als zentrale Behörde für Planung, Finanzierung und Steuerung des gesamten Gesundheitssystems.
Einrichtung von Landesgesundheitsfonds in jedem Bundesland, die gemeinsam mit der Bundesagentur Mittel für regionale Gesundheitsprojekte bereitstellen.
Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel (ca. 1,1 Mrd. € pro Jahr) für den Ausbau ambulanter Versorgung, spitalsambulante Strukturreformen, Digitalisierung, Gesundheitsförderung, Impfungen und Medikamenten‑Monitoring von 2024 bis 2028.
Ausbau der eHealth‑Infrastruktur, verpflichtende Nutzung von ELGA und Einführung einer verbindlichen Diagnosencodierung (ICD) im ambulanten Bereich bis spätestens 01.01.2025 / 01.01.2026.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.