Einführung der FlexKapG – neue, flexible Kapitalgesellschaft für Start‑Ups
namentlich
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ein – eine GmbH‑ähnliche Rechtsform mit einem Mindeststammkapital von 1 €, neuen Beteiligungsformen für Mitarbeitende und erweiterten Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Notar
Handel
Industrie
Finanzwesen
Steuerwesen
Rechtsanwalt
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
Geld- und Kreditwesen
namentliche Abstimmung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Flexible Kapitalgesellschaft ist eine neue Rechtsform, die mit einem Mindeststammkapital von nur 1 € gegründet werden kann und im Kern dem GmbH‑Recht unterliegt.
Stammeinlagen jeder Gesellschafterin müssen mindestens 1 € betragen; bei Bar‑Einlagen ist mindestens ein Viertel (mindestens 1 €) sofort zu zahlen.
FlexKapGs, die mindestens als mittelgroße Kapitalgesellschaft gelten, müssen einen Aufsichtsrat bestellen.
Der Gesellschaftsvertrag kann Unternehmenswert‑Anteile ausgeben (max. 24,99 % des Stammkapitals); diese Anteile erhalten Gewinn‑ und Liquidationsbeteiligung, aber kein Stimmrecht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.