Mindestbesteuerungsreformgesetz – Einführung einer globalen Mindeststeuer
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Das Mindestbesteuerungsreformgesetz führt eine globale Mindeststeuer von 15 % für große Unternehmensgruppen ein, definiert neue Ergänzungssteuern (NES, PES, SES) und legt umfangreiche Berichtspflichten sowie Strafmaßnahmen fest.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (15 % Mindeststeuersatz) in nationales Recht um.
Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € (inkl. ausgenommener Einheiten) unterliegen der Mindeststeuer.
Falls der effektive Steuersatz einer Gruppe unter 15 % liegt, wird die nationale Ergänzungssteuer (NES) fällig.
Die Primär‑Ergänzungssteuer (PES) wird von der in Österreich ansässigen Muttergesellschaft erhoben, wenn sie an einer niedrig besteuerten Einheit beteiligt ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.