Digitalisierung und Anpassung des Futtermittelgesetzes 1999
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf modernisiert das Futtermittelgesetz, fügt neue Regelungen zum Inverkehrbringen und zum Informationsaustausch ein, passt Ministerbezeichnungen an und legt die Digitalisierung der Futtermittelkontrolle über ein gemeinsames IT‑System fest.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Ein neuer § 7 definiert die Anforderungen an Futtermittel, die im Gemeinschaftskatalog gelistet sind, und legt das Bundesamt für Ernährungssicherheit als zuständige Behörde fest.
Der neue § 16a regelt den verpflichtenden Informationsaustausch zwischen Bundes‑, Landes‑ und EU‑Behörden über ein gemeinsames elektronisches System.
Die Bezeichnungen der Ministerien werden von „Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ zu „Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ geändert; zudem wird das Sozial‑, Gesundheits‑ und Konsumentenschutzministerium einbezogen.
Die Digitalisierung wird schrittweise umgesetzt: zunächst die Erweiterung des VIS um Futtermitteldaten, später die komplette EDV‑gestützte Kontrolle inkl. Tablet‑Erfassung und automatischer Datenübermittlung an AGES.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.