Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 zur Angleichung an EU‑Verordnung 2017/625
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, um es an die EU‑Verordnung (EU) 2017/625 anzupassen und nicht mehr zuständige Grundsatzbestimmungen zu entfernen.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Titel des Gesetzes wird gekürzt, die Wortfolge „und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ entfällt.
§ 1 wird ergänzt, sodass das Gesetz ausdrücklich die Verordnung (EG) 1107/2009, die Richtlinie 2009/128/EG und die Verordnung (EU) 2017/625 als Rechtsgrundlage nennt.
Der Verweis auf die Verordnung (EG) 1107/2009 wird durch den allgemeineren Ausdruck „den Rechtsvorschriften gemäß § 1 Abs. 1“ ersetzt.
Eine neue Ziffer 8 wird eingefügt, die Grenzkontrollstellen für amtliche Kontrollen vorsieht.
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