Einheitliches Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) und zugehörige Novellen 2020
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Das FoFinaG schafft einen einheitlichen Rahmen für die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation, definiert zentrale Institutionen und legt fest, dass deren Mittel über dreijährige Leistungs‑ und Finanzierungsverträge mit klaren Zielen, Budgets und Berichtspflichten bereitgestellt werden.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Gesetz
Bildung
Wirtschaft
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein einheitliches Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) wird eingeführt, das die Finanzierung von Forschung, Technologie, Innovation und Digitalisierung koordiniert.
Zentrale Forschungseinrichtungen (AIT, IST‑Austria, ÖAW, Silicon Austria Labs, Ludwig‑Boltzmann‑Gesellschaft) und zentrale Förderinstitutionen (AWS, OeAD, etc.) werden definiert.
Finanzierung erfolgt über dreijährige Leistungs‑ und Finanzierungsvereinbarungen, die detaillierte Mindestinhalte (Ziele, Budgets, Berichtspflichten, Indikatoren) enthalten müssen.
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung muss jährlich bis zum 1. Juni einen Lagebericht über die geförderte Forschung, Technologie und Innovation vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.